Jede Organisation, einschließlich jeder Auskunftei, ist dazu verpflichtet, Ihnen auf Anfrage zu offenbaren, welche Daten über Sie gespeichert sind. Der Umfang der Selbstauskunft wird durch Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) festgelegt. Dies kann beispielsweise Folgendes umfassen:
1. Ihr Bonitätsscore: Der Score, der auf einer Skala von 0 bis 100 angegeben wird, gibt Auskunft über Ihre Kreditwürdigkeit und dient somit als Nachweis Ihrer Zahlungsfähigkeit.
2. Details zu Forderungen in verschiedenen Phasen: fällige Forderungen, Mahnungen, Forderungstitel und deren Begleichung
Informationen zu Bankgeschäften, einschließlich Basiskonten, Girokonten, Kreditkarten, Pfändungsschutzkonten und Ratenkrediten
3. Informationen aus öffentlichen Bekanntmachungen und Veröffentlichungen